- den Entlastungsbetrag ab Pflegeegrad 1 sowie
- das Jahresbudget nach § 42 SGB XI (Verhinderungspflege) ab Pflegegrad 2.
Die Kostenübernahme über die Eingliederungshilfe bei den Jugendämtern kann zum jetzigen Zeitpunkt nur in Ausnahmefällen erfolgen.
Die Kosten können auch privat getragen werden.
Bei Fragen melden Sie sich jederzeit bei uns. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.